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Silvester Tips für den Umgang mit Silvester-Feuerwerk Beim Umgang mit Silvester-Feuerwerk beachten Sie bitte folgende Regeln: • Achten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das Zulassungszeichen
der BAM • Feuerwerkskörper werden in 4 Gefahrenklassen eingeteilt - Klasse I - Feuerwerksspielwaren (BAM - P I) • Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen und trockenem Ort. • Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31.12 in der Zeit von
18.00 Uhr bis • Eine Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist verboten. • Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen sind möglicherweise
„schwarz“ in den Handel gelangt und • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und halten Sie sich an die Anweisungen. • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder Originale verändern. • Feuerwerkskörper nur im freien verwenden, Feuerwerkskörper
der Klasse I ( Tischfeuerwerk ) • Feuerwerkskörper der Klasse II gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. • In unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern oder
Kirchen ist das Abbrennen • Sollte ein Feuerwerkskörper einmal nicht zünden, warten
Sie einige Minuten. Keinesfalls • Raketen sollten nur aus sicheren „ Abschußvorrichtungen“ gezündet
werden. Geeignet sind Beispiel für eine Feuerwerksverpackung mit BAM Prüfzeichen.
Weitere Informationen unter www.bam.de Leichte Verbrennungen mindestens 20 min unter kaltem Wasser kühlen. Bei stärkeren Verbrennungen unbedingt den Rettungsdienst unter der Telefon-Nummer 112 verständigen, beachten Sie dabei die Regeln für einen richtigen Notruf. Wenn doch etwas passiert und ein Feuer ausbricht: |
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